
Die Bezeichnung “Sachverständiger” allein bietet keine
Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Öffentlich-rechtliche
Institutionen bestellen und vereidigen Sachverständige, die eine
besondere Sachkunde, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit
nachgewiesen haben. Insbesondere Gerichte und Behörden vertrauen
auf die geprüften überdurchschnittlichen Fachkenntnisse und
Erfahrungen sowie die geprüfte Zuverlässigkeit und Integrität
des Sachverständigen. Diese hat man darauf vereidigt ihre Aufgaben
gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen und
die Gutachten unparteiisch zu erstatten.