Sachverständigenburo Karl Tuschner, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

  • Gebaeude
  • Gebaeude
  • Natur
  • Freiburg
  • Hoch-bauten
  • Haus

Karl Tuschner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Regensburg

EXPO REAL 2010

13. Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien und Investoren  4. - 6. Oktober 2010 | Neue Weiterlesen...

Automatisierte Ermittlung von Wart- und Pflegeleistungen

Bereits früher ein probates Mittel zur Altersabsicherung, gewinnt die Vereinbarung von Altenteilsleistungen Weiterlesen...

KURZGUTACHTEN - Ein immer währendes Thema

In regelmäßigen Abständen kocht das Thema Kurzgutachten immer wieder hoch. Der zunehmende Wettbewerbsdruck Weiterlesen...

Notwendige Unterlagen und Angaben

Bereits zur Vorprüfung und Abschätzung des erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfanges sind nachstehende Unterlagen bei Auftragserteilung notwendig:

  • Angabe des Wertermittlungsstichtags (z. B. Todestag des Erblassers)
  • Angabe Wertermittlungszweck (z. B. Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Erbauseinandersetzung, Vorlage bei Kreditinstituten, etc.)
  • Art der Wertermittlung (Verkehrswert, Beleihungswert, etc.)
  • (aktueller) Auszug aus dem Grundbuch (Amtsgericht, Grundbuchamt)
  • (aktueller) Auszug aus der Flurkarte (Vermessungsamt)
  • Grundstückskaufvertrag
  • Überlassungsvertrag
  • Bauantrags- und Genehmigungsunterlagen, insbesondere:
    • Grundriss- und Schnittzeichnungen
    • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und der Kubaturen
    • Baubeschreibung
    • Aufstellung von Modernisierungen und Renovierungen
  • Mietverträge und aktuelle Mietenaufstellung
    • wenn ganz oder teilweise vermietet
  • Bewilligungsurkunden (in Kopie) eventueller Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs (z. B. Wohnrechte, Altenteilsrechte, Geh- und Fahrtrechte, etc.)
  • Erbbaurechtsvertrag und Angabe des aktuellen Erbbauzinses bei Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken

Weitere Angaben und Unterlagen sind gegebenenfalls im Einzelfall noch notwendig.